Vorlage öffentlich - VO/12SV/2019-190

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss vorschlage:

Der Hauptausschuss bevollmächtigt den Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen, Herrn Lars Prahler, für die Umschuldung eines Darlehens, dessen Zinsbindung am 15.02.2020 mit einem Restbestand von 516.156,00 Euro ausläuft, nach Empfehlung des Finanzausschusses den Zuschlag auf das günstigste Angebot zu erteilen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 15.02.2020 endet die Zinsfestschreibung eines Darlehens bei der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, das im Jahr 2010 in Höhe von 900.000 Euro für den Umbau des ehemaligen Speichers Wismarsche Straße 5 zum betreuten Wohnbereich aufgenommen wurde.

 

Die Restschuld per 15.02.2020 beläuft sich auf 516.156,00 Euro. Der aktuelle Zinssatz beträgt 2,58%. Es handelt sich um ein Darlehen mit einer vierteljährlichen Tilgungsrate  von 13.236,00 Euro. Die Zinsleistung im Jahr 2019 beträgt  14.512 Euro, die Tilgung 52.944 Euro. Bei den aktuellen Marktkonditionen könnten sich der Zinssatz und damit die Zinslast reduzieren. Bei annähernd gleichbleibender jährlicher Tilgungsbelastung könnte das Darlehen in 10 Jahren zurückgezahlt werden.

 

Ausgeschrieben werden soll der Betrag als Ratendarlehen mit einer Restlaufzeit und einer Zinsfestschreibung von je 10 Jahren, so dass das Darlehen am Ende vollständig getilgt sein wird und kein Zinsänderungsrisiko mehr besteht.

 

Da die gebotenen Zinskonditionen durch die Banken nur wenige Stunden gehalten werden, ist der Zuschlag kurzfristig noch am gleichen Tage zu erteilen. Da am Im Januar 2020 der Finanzausschuss planmäßig tagen wird, soll dessen Empfehlung dem Bürgermeister als Entscheidungsgrundlage dienen.

 

Der Hauptausschuss entscheidet gemäß Hauptsatzung bei Kreditaufnahmen innerhalb einer Wertgrenze von 50.000 Euro bis 1 Mio. Euro. Für die Umschuldung in o.g. Größenordnung ist demnach der Hauptausschuss zuständig.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: durch Übertragung der Vollmacht keine

 

 

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