Vorlage öffentlich - VO/12SV/2019-174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung der Anlage zur Gebührensatzung der Stadt Grevesmühlen für Obdachlosenunterkünfte der Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen vom 14. Juni 2010 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt: 

 

Die Stadt Grevesmühlen ist im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft für die Unterbringung der Obdachlosen der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land zuständig.

Die letzte Kalkulation der Benutzungsgebühren wurde 2010 auf Basis der Haushaltsjahre 2007 bis 2009 vorgenommen. Die Gebühr beträgt seitdem 9,20 Euro je m² monatlich.

 

Nunmehr wurde die Kalkulation auf Basis der Haushaltsjahre 2016 bis 2018 überprüft. Demnach ist zur Kostendeckung eine Gebühr von 15,08 Euro je m² monatlich erforderlich.

Die Kalkulation 2010 erfolgte noch überwiegend auf Basis der kameralen Haushaltsführung. Deshalb waren seinerzeit die interne Leistungsverrechnung (z.B. Leistungen des Bauhofes), die Personalkosten der Verwaltung sowie Abschreibungen nicht oder nur unvollständig  enthalten. Berücksichtigt wurde auch die Unterdeckung der letzten 3 Jahre.

Außerdem gab es zwischenzeitlich durch die räumliche Verlagerung der Obdachlosenunterbringung Veränderungen hinsichtlich der Flächen. Es handelt sich um eine Mischkalkulation, berücksichtigt sind sowohl die Container in Grevesmühlen als auch das angemietete Gebäude in Upahl.

 

Die Kosten werden in der Regel nicht durch die Obdachlosen selbst, sondern durch das Arbeitsamt getragen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:  

 

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Anlagen

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