Informationsvorlage - VO/12SV/2019-170
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Stadtpräsidentin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
- Verfasser:
- Berg, Inka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Information
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02.09.2019
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Sachverhalt
Tätigkeitsbericht Stadtpräsidentin vom 12.08. bis 01.09.2019
15.08. konstituierende Sitzung Bauausschuss
16.08. Firmenpokalschießen beim Schützenverein
19.08. konstituierende Sitzung Umweltausschuss
20.08. Beratung Seniorenbeirat
20.08. Sitzung Hauptausschuss
21.08. konstituierende Sitzung Kultur- und Sozialausschuss
22.08. Absprache beim Bürgermeister zwecks grundsätzlichen Aufbaus von
Stadtvertretersitzungen mit den Fraktionsvorsitzenden, den beiden
Stellvertretern der Stadtpräsidentin und Mitarbeitern der Verwaltung
23.08. Sommerfest der Diakonie
26.08. Fraktionssitzung DIE LINKE
27.08. Fraktionssitzung CDU
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Anfragen aus der letzten Stadtvertretersitzung vom 12.08.2019
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Anfrage Frau Ertel:
- Frau Ertel spricht wiederholt die schlechten Straßenverhältnisse in Richtung Questin an. Die Schlaglöcher werden immer größer und in der Erntezeit wird die Straße wieder von schweren Fahrzeugen befahren. Weiterhin spricht sie an, dass sich die Hotelzimmer im Alten Rathaus in einem katastrophalen Zustand befinden sollen. Hier sollte eine Überprüfung stattfinden, da es sonst ein schlechtes Bild auf Grevesmühlen wirft.
Antwort:
- Die Straßenverhältnisse im Bereich der ländlichen Wege Ri. Questin werden vom Bauhof kurtzfristig überprüft und bei Erfordernis Reparaturmaßnahmen durchgeführt. Weitergehende Investitionen sind im HH-Plan nicht enthalten und werden auch nicht von der Verwaltung aktuell als vordringlich angesehen.
Die Verkehrsregelung in Höhe des Abzweigs Fliederweg wird in der kommenden Verkehrsschau mit der zuständigen Verkehrsbehörde (Lks.) erörtert.
Der Gasthof „Altes Rathaus“ wird in den kommenden Monaten zum Zwecke der weiteren Vermietung von der Verwaltung besichtigt. Wenn hierbei akuter Handlungsbedarf festgestellt wird, werden weitere Schritte eingeleitet.
Anfrage Herr Bendiks:
- Herr Bendiks wurde von Anwohnern des Ortsteils Hoikenfdorf angesprochen. Der Bereich zwischen der Bushaltestelle in Richtung nördlichem Ortsausgang ist sehr eng und dicht bewachsen, wodurch der Bereich schlecht einsehbar ist. Die Schülerinnen und Schüler müssen auf dem Weg zur Bushaltestelle in die Brombeeren ausweichen, weil es keine andere Möglichkeit gibt. Es sollte ein Grünschnitt erfolgen und evtl. ein Spiegel angebracht werden. Er bittet um schriftliche Antwort.
Antwort:
- Anstelle einer schriftlichen Auskunft wurde mit Herrn Bendiks eine kurzfristig anberaumte Begehung mit ihm und den betroffenen Anwohnern vereinbart. Diese hat am 21.08.19 stattgefunden. Dabei wurden kurzfristige Instandhaltungsmaßnahmen abgestimmt, weitergehende verkehrsrechtliche Maßnahmen wurden diskutiert und werden mit der zuständigen Verkehrsbehörde im Rahmen der kommenden Verkehrsschau besprochen.
Anfrage Herr Baetke:
- Herr Baetke informiert darüber, dass Herr Schiffner nun 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD Fraktion ist. Weiterhin erkundigt er sich zur konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung nach der Wahl des regionalen Planungsverbandes und ist der Ansicht, dass das angewendete Losverfahren nicht konform war. Herr Baetke schlägt außerdem vor, das „Ampelmännchen“ durch eine Krähe zu ersetzen. Auch in anderen Städten wurde das „Ampelmännchen“ durch andere Symbole ausgetauscht.
Antwort:
- Gemäß § 12 Abs. 5 Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LPlG MV) sind auf die Regionalen Planungsverbände die für die kommunalen Zweckverbände geltenden Vorschriften anzuwenden. Daher kam für die Wahl in die Verbandsversammlung § 156 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zur Anwendung, wonach die jeweilige Gebietskörperschaft die weiteren Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer der Wahlperiode wählt. Diese Grundsätze sind in § 32 KV M-V wie folgt festgelegt:
1. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält, soweit nicht das Gesetz etwas anderes vorsieht (§ 32 Abs. 1 Satz 2 KV M-V) und
2. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los (§ 32 Abs. 1 Satz 3, 1. Halbsatz).
Weil nun das Gesetz für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter in die Verbandsversammlung nichts anderes vorsieht, kam § 32 KV M-V inklusive Losentscheid nach einem Wahlgang korrekt zur Anwendung.
Die Änderung des Ampelsignals bedarf einer Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde und einer umfangreichen Vorbereitung auch unter Einbeziehung eines Grafikbüros.
Aus Sicht der Verwaltung bedarf es vorab einer Mehrheitsentscheidung der Stadtvertretung, ob dieses Verfahren auch in Hinblick der damit entstehenden Kosten eingeleitet werden soll.
Anfrage Frau Münter:
- Frau Münter spricht den schlechten Zustand des Radweges in Richtung Börzow an.
Antwort:
Der Radweg Ri. Börzow ist durch starken Wurzeleinwuchs beschädigt worden. Bereiche, die aufgrund dessen nicht mehr verkehrssicher waren, wurden vom Bauhof überarbeitet. Dabei wurden die Schadstellen im Asphalt beseitigt, die Flächen eingeebnet und mit wassergebundener Decke versehen. Weitergehende Maßnahmen (Baumschutzmaßnahmen, Wurzelbrücken und Asphaltierung) erfordern nennenswerten Einsatz finanzieller Mittel, die derzeitig nicht geplant sind.
Anfrage Frau Münter:
- Frau Münter spricht das Thema Weihnachtsbaum an. Die Linde und der Baum ergeben kein harmonisches Bild. Sie schlägt vor, einen großen Weihnachtsbaum dort aufzustellen, wo der Weihnachtsbaumverkauf stattfindet (vor der Bibliothek / Rathaus).
Antwort:
- Dieser Vorschlag wird in der weiteren Vorbereitung der Weihnachtszeit geprüft und abgewogen.