Vorlage öffentlich - VO/12SV/2019-168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Beschluss VO/12SV/2015-552 wird aufgehoben.

 

Die Stadtvertretung bestellt folgende Personen als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Grevesmühlen (WOBAG):

 

  1. ……………………………..
  2. ……………………………..
  3. ……………………………..

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 71 der Kommunalverfassung bestellt die Stadtvertretung die Vertreter der Gemeinde in die Aufsichtsräte der Beteiligungsunternehmen.

 

Nach dem Gesellschaftervertrag setzt sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

 

Maximal 8 Aufsichtsratsmitglieder

 

 

 

Bisher:

1 Aufsichtsratsmitglied:

Bürgermeister als geborenes Miglied

Herr Prahler

3 Aufsichtsratsmitglieder:

Zu wählen durch die Stadtvertretung

Herr Reppenhagen

Herr Siegerth

Herr Subat

1-3 Aufsichtsratsmitglieder:

Zuwahl durch die ersten 4 Aufsichtsrats-

mitglieder

Herr Scharnweber

Herr Wilms

1 Aufsichtsratsmitglied

Wahl durch die Belegschaft der WOBAG

Frau Frank

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-     

 

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