Vorlage öffentlich - VO/13GV/2019-517

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die Hauptsatzung in der als Entwurf vorliegenden Fassung.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund des Beschlusses über die Führung eines Doppelhaushaltes und zahlreichen gesetzliche Änderungen seit dem Jahr 2014, unter anderem im Vergabewesen und in der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte die Gemeindevertretung Gägelow am 23.04.2019 eine neue Hauptsatzung beschlossen. Diese ist versehentlich noch nicht bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg angezeigt worden. Daher ist es möglich, vor Anzeige und Genehmigung weitere Änderungen zu beschließen, die unter anderem aus der am 6. Juni 2019 in Kraft getretenen neuen Entschädigungsverordnung (EntschVO) resultieren.

 

Der Anlage ist die Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow in der Fassung des Beschlusses vom 23.04.2019 als Synopse mit den aktuell zu beratenden Änderungen beigefügt sowie der daraus resultierende Entwurf als Lesefassung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Mehraufwendungen für die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder in den gemeindlichen Gremien bis zu 15.660,- €. Die Deckung erfolgt aus dem liquiden Bestand.

 

 

 

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Anlagen

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