Vorlage öffentlich - VO/12SV/2019-142
Grunddaten
- Betreff:
-
Neugestaltung Wismarsche Straße (Altstadtbereich)
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Susanne Böttcher
- Verfasser:
- Susanne Böttcher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
05.08.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Entscheidung
|
|
|
20.08.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In Vorbereitung auf den Bürgerentscheid zur Neugestaltung der Wismarschen Straße waren weitere Planungen durch das beauftragte Ingenieurbüro zu erbringen. Diese Leistungen wurden gemäß vereinbartem Honorarvertrag in Höhe von 15.369,53 € in Rechnung gestellt.
Durch die fehlende Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2018 ist im PSK 54101.0960-187 kein Planansatz vorhanden.
Die Deckung erfolgt aus dem PSK 54301.0960000-164 Straßenausbau Jahnstraße, da nach Abrechnung durch das Straßenbauamt Schwerin die veranschlagten Mittel nicht zur Gänze benötigt wurden.
Sollte es in diesem Jahr noch zu einem Nachtragshaushalt kommen, sind die Mittel entsprechend umzuverteilen.
Gemäß Hauptsatzung gibt der Hauptausschuss seine Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen ab 5.000 € bis 50.000 € je Fall.