Informationsvorlage - VO/06GV/2019-227

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt: Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...