Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.       Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes/Änderung eines Bebauungsplanes für das Baumhausdorf im bisherigen Teil des Bebauungsplanes Nr. 28/1. Teil.

2.      Voraussetzung für den Beginn und die Einleitung des Verfahrens ist die Regelung zur Übernahme von Aufwendungen in einem städtebaulichen Vertrag.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Grevesmühlen verfügt über den rechtskräftigen Teil 1 des Bebauungsplanes Nr. 28, zu dem die Sondergebiete SO1, SO2 und SO4 gehören.

 

Durch einen Vorhabenträger ist die Änderung des Konzeptes vorgesehen. Die bisherigen Festsetzungen des Teil 1 des Bebauungsplanes Nr. 28 genügen nicht den Anforderungen des Konzeptträgers ein Baumhausdorf zu entwickeln.

 

Die Stadt Grevesmühlen unterstützt die Entwicklung eines naturnahen Ferienkonzeptes mit Erstellung von Baumhäusern. Deshalb soll ein entsprechendes Aufstellungsverfahren eingeleitet werden.

 

Unter Berücksichtigung der vielfältigen rechtlichen Änderungen und der wesentlichen Abweichung des Konzeptes von den ursprünglichen Überlegungen wird für den Bereich eine Neuaufstellung eines Bebauungsplanes favorisiert.

 

Inwiefern aufgrund der konzeptionellen Änderungen auch der im Antrag nicht überplante Teil des SO2-Gebietes mit einbezogen wird, wäre zugunsten der Rechtssicherheit zu überprüfen; selbiges betrifft auch das SO4-Gebiet.

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

 

 

Projekt 23

 

 

 

 




 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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