Vorlage öffentlich - VO/14GV/2019-194
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl eines zusätzlichen Mitgliedes in den Amtsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Heidrun Köpke
- Verfasser:
- Köpke, Heidrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stepenitztal
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Entscheidung
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25.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 132 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden (§ 132 Abs. 1, Satz 1 KV M-V) und in Gemeinden bis zu 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus einem zusätzlichen Mitglied (§ 132 Abs. 2, Satz 1, 1. Alternative KV M-V). Dieses weitere Mitglied ist aus der Mitte der Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen (§ 132 Abs. 3, Satz 1 KV M-V).
