Vorlage öffentlich - VO/12SV/2019-089
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU Fraktion zur Änderung des §35 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
- Verfasser:
- Berg, INka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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06.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung fordert, die Regelungen für Windenergieanlagen im § 35
BauGB so zu verändern, dass anstelle der Privilegierung ein Planerforderniss
tritt.
Der Bürgermeister soll diese Forderung der Stadtvertretung der
Landesregierung, den Parteien des Landtages sowie dem Planungsverband
kundtun.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung. Windenergieanlagen sind im Außenbereich gemäß § 35 BauGB
privilegiert. Es dürfen Windräder überall dort, wo öffentliche Belange dem
nicht entgegenstehen, im Außenbereich errichtet werden. Lediglich über die
Regionalplanung wird die Möglichkeit eingeräumt, das Baurecht nach einem
strengen Kriterienkatalog einzuschränken.
Dies führt dazu, dass diese Regionalplanungen in ganz Deutschland gerichtlich
überprüft werden und dabei reihenweise für ungültig erklärt werden. In
Westmecklenburg ist dies geschehen mit der Folge, dass zahlreiche BlmSchG-
Anträge vorliegen und diesen kein rechtskräftiger Regionalplan
entgegengehalten werden kann.
Daher fordern wir die Umkehr der Rechtsverhältnisse: Nicht die öffentliche
Hand schränkt ein, sondern ermöglicht erst Standorte für die Windenergie. Der
Vorteil ist, dass Wildwuchs vermieden wird und Kriterien für die Standorte von
den Planungsverbänden rechtssicherer aufgestellt werden können.
Diese unsere Forderung deckt sich mit einer beantragten Bundesratsinitiative
des Landes Brandenburg zur Änderung des § 35 BauGB.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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414,9 kB
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