Vorlage öffentlich - VO/12SV/2019-108

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, ab September 2020 eine Anwärterin oder einen Anwärter für die Laufbahngruppe 2 im nichttechnischen Verwaltungsdienst zu beschäftigen, die/der an der Fachhochschule für öffentliches Recht, Polizei und Rechtspflege in Güstrow ein 3-jähriges Studium absolviert mit dem Ziel, den Abschluss „Bachelor of Laws, öffentliche Verwaltung“ zu erreichen und empfiehlt der Stadtvertretung den Stellenplan für das Jahr 2020 entsprechend anzupassen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Eine Beschäftigte der Stadtverwaltung Grevesmühlen möchte gerne aufsattelnd auf eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten im September 2020 ein duales Studium zum Bachelor of Laws „Öffentliche Verwaltung“ an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow beginnen. Dazu benötigt sie die Zusage eines Dienstherrn, sie für die praktischen Anteile des Studiums als Anwärterin für die Laufbahngruppe 2 zu beschäftigen. Sie hat daher eine entsprechende Bewerbung an den Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen gerichtet. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis September 2019.

 

In Anbetracht des Fachkräftemangels, der inzwischen auch bei der Stadtverwaltung Grevesmühlen spürbar wird, befürwortet der Bürgermeister grundsätzlich die eigene Ausbildung junger Menschen bei der Stadtverwaltung. Zudem stellt das durch die Fachhochschule Güstrow vermittelte Verwaltungsfachwissen einen Zugewinn für den Wissenspool der Stadtverwaltung dar, der so auf dem „freien Markt“ nicht zu erwerben wäre. Auf Nachfrage in Nachbarämtern, die bereits Erfahrungen gesammelt haben mit der Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern, gab es ausschließlich positive Rückmeldungen.

 

Gemäß § 6 Absatz 4 Nr. 14 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen ist der Hauptausschuss zuständig für die Ernennung von Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2. Für den Fall einer Anwärterin oder einem Anwärter die Möglichkeit der praktischen Ausbildung im Rahmen eines Laufbahnstudiums bei der Stadtverwaltung Grevesmühlen zu ermöglichen, sollte der Stadtvertretung empfohlen werden, den Stellenplan für das Jahr 2020 entsprechend anzupassen.

 

Weil die Beschäftigung von Anwärterinnen oder Anwärtern darüber hinaus nach dem Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern mitbestimmungspflichtig ist, wird der Personalrat der Stadtverwaltung Grevesmühlen mit Blick auf den Ablauf der  Bewerbungsfrist parallel zu dieser Entscheidung beteiligt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es wären Anwärtergrundbezüge von monatlich etwa 1.100,-€ aufzuwenden.

 

 

 

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