Vorlage öffentlich - VO/12SV/2019-101
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.2 "Wohngebiet Mühlenblick - Erweiterung" östlich des Rosenweges der Stadt Grevesmühlen im Verfahren nach § 13b BauGB
Hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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25.04.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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30.04.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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06.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.2 „Wohngebiet Mühlenblick – Erweiterung“ östlich des Rosenweges. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
2. Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch den Getränkemarkt Marktkauf und den Getränkemarkt Schweim,
- im Osten durch den Landwirtschaftsbetrieb Grevesmühlen e.G,
- im Südosten: durch Kleingärten,
- im Süden: durch Kleingärten,
- im Südwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke „Am Walkmühlengraben“ Nr. 5, Nr. 10, Nr. 15 und Nr. 17,
- im Westen: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke „Alte Gärtnerei“ Nr. 6, Nr. 8, Nr. 10 und Nr. 12.
3. Das Planungsziel besteht in der Arrondierung und Erweiterung des Wohnstandortes
Mühlenblick.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
5. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 13a Abs.
3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann
und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern
kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 05.12.2011 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Mühlenblick“ östlich des Rosenweges gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht. Zunächst wurde der Bebauungsplan Nr. 34. 1 für einen Teilbereich des Bebauungsplane Nr. 34 im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt und realisiert.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Diese Möglichkeit besteht seit Inkrafttreten der Änderung des Baugesetzbuches am 13.05.2017. Zur Rechtsklarheit ist für das nunmehr zu führende Planverfahren nach § 13b BauGB ein Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Mit den Planunterlagen ist die Öffentlichkeit entsprechend den Vorgaben des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer Beteiligung nach § 4 abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die anfallenden Planungs- und Erschließungskosten werden durch die Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH übernommen. Diesbezüglich ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen im B-Plan Nr. 34.2 vor Satzungsbeschluss erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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148,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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