Vorlage öffentlich - VO/11GV/2019-164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Warnow zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 27.02.2019.

Das ausgewiesene Ergebnis beträgt Null, der Ergebnisvortrag aus dem Jahr 2012 in Höhe von 6.983,02 Euro ist in das Folgejahr zwecks Verrechnung von Fehlbeträgen zu übertragen.

Für die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 110,00 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 29.675,05 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Warnow zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: siehe Anhang         

 

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Anlagen

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