Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-293-4
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrages für den gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
08.04.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
30.04.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Grevesmühlen
|
Entscheidung
|
|
|
06.05.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Verlängerung des bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses für die Stadt Grevesmühlen und das Amt Grevesmühlen-Land bis zum Ende der am 26.05.2019 beginnenden fünfjährigen Wahlperiode.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 07.11.2012 hat das Ministerium für Inneres und Sport die Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses für die Stadt Grevesmühlen und das Amt Grevesmühlen-Land genehmigt. Der Vertrag vom 04.06.2013 ist der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die Genehmigung wurde zwischenzeitlich auf Antrag bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode verlängert, unter anderem mit der Auflage, dass dem Ministerium für Inneres und Sport frühestens ein Jahr und spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf eine Fortschreibung des Erfahrungsberichtes vorgelegt wird. Dem ist die Verwaltung in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss und nach Beschluss von Amtsausschuss und Stadtvertretung nochmals nachgekommen und hat gleichzeitig die Genehmigung der Ausnahme bis zum Ende der neuen Legislaturperiode sowie die Aufnahme einer Öffnungsklausel für Verwaltungsgemeinschaften in die Kommunalverfassung beantragt.
Das Ministerium hat mit Schreiben vom 12.02.2019 (sh. Anlage 2) mitgeteilt, dass eine zeitlich befristete Ausnahme bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode zugelassen wird und der öffentlich-rechtliche Vertrag entsprechend zu verlängern ist.
Dieser Beschluss ist sowohl durch die Stadtvertretung als auch den Amtsausschuss zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
931,8 kB
|