Informationsvorlage - VO/12SV/2019-077

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Grevesmühlen ist im Rahmen der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) aufgefordert, Stellung zu nehmen. Die Teilfortschreibung umfasst die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang eine Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes Westmecklenburg.

Die 1. Beteiligung fand in der Zeit vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. Danach wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP WM überarbeitet. Gleichzeitig wurde der dazugehörige Entwurf des Umweltberichtes, einschließlich der Fachbeiträge zum Rotmilan und zum Denkmalschutz, erarbeitet.

Mit Beschluss der 59. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes (RPV) Westmecklenburg vom 05.11.2018 wurden die Entwürfe des Kapitels 6.5 Energie und des dazugehörigen des Umweltberichtes für die 2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange freigegeben.

Die Entwurfsunterlagen liegen in dem Zeitraum

 

vom 05.02.2019 bis zum 10.04.2019

 

für jedermann zur Einsichtnahme in den Amtsverwaltungen gemäß Bekanntmachung öffentlich aus.

Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist außerdem im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.westmecklenburg-schwerin.de einsehbar.

 

Das RREP hat für die Gemeinde immer dann Auswirkungen, wenn Vorhaben der Gemeinde oder Dritter die Belange, die im RREP beschrieben sind, betreffen. Dann kann dies die Zulässigkeiten, Abstimmungserfordernisse oder Größenordnungen von Vorhaben beeinflussen.

 

Die neuen Programmsätze im Kapitel 6.5 Energie umfassen Neuregelungen insbesondere zur Windenergie. Letzteres beinhaltet die Neufestlegung von Windeignungsgebieten nach neu beschlossenen, einheitlichen Kriterien, die in der Begründung ausführlich dargestellt sind (s. Anlage Abb.19).

 

Ziel der Raumordnung ist es, damit zu regeln, dass Windenergieanlagen grundsätzlich nur in diesen Windeignungsgebieten aufgestellt werden dürfen.

Andernfalls dürften sie überall im Außenbereich errichtet werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegen sprechen (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 5 BauGB).

 

Dies stellt die 2. Beteiligungsrunde dar. Gesetzlich vorgeschrieben sind 2 Stufen der Beteiligung. Änderungen können sich auf Grundlage der eingehenden Stellungnahmen und deren rechtliche Beurteilung ergeben. Beschlüsse, die letztlich zur Rechtskraft des RREPs führen, werden von der Vollversammlung des Planungsverbands Westmecklenburg in öffentlicher Sitzung gefasst. 

 

Für die Stadt Grevesmühlen ergibt sich unter Anwendung dieser Kriterien nach dem vorliegenden Entwurf folgendes:

 

In der Übersichtskarte zum Entwurf des Kap.6.5 Energie sind folgende 

2 Windeignungsgebiete dargestellt:

 

  1. Windeignungsgebiet Nr. 06/18 Questin mit einer Größe von 78 ha und
  2. Windeignungsgebiet Nr. 52/18 Grevesmühlen mit einer Größe von 36 ha

 

Zu 1.)

Das WEG 06/18 befindet sich zum überwiegenden Teil auf dem Gebiet der Stadt Grevesmühlen in der Gemarkung Questin. Nur ein kleiner Teil des WEG 06/18, nördlich der A20, liegt  in der Gemarkung Sievershagen der Gemeinde Upahl (s. Auszug Übersichtskarte Windeignungsgebiete). Im   Umweltbericht wurde eine Bestandsaufnahme bezüglich der Schutzgüter und der zu erwartenden Umweltauswirkungen im WEG 06/18 in den Tabellen 13 und 68 vorgenommen (s. Anlagen). Die Erhaltungsziele der EU-Vogelschutzgebiete (SPA) wurden im Umweltbericht ebenfalls einer Prüfung unterzogen und die Ergebnisse dokumentiert (s. Anlage Punkt 6.2.5 zum SPA DE 2233-401).

 

Zu 2.)

Das WEG 52/18 befindet sich teilweise in der Gemarkung Santow der Stadt Grevesmühlen und teilweise auf dem Gebiet der Gemeinde Damshagen (s. Auszug Übersichtskarte Windeignungsgebiete). Im   Umweltbericht wurde eine Bestandsaufnahme bezüglich der Schutzgüter und der zu erwartenden Umweltauswirkungen im WEG 52/18 in den Tabellen  59 und 114 vorgenommen (s. Anlagen). Eine Beeinträchtigungsmöglichkeit zum nahe gelegenen FFH-Gebiet DE 2133-301 Santower See wurde nicht einer Prüfung unterzogen, da der 500m-Abstand zu den Habitaten von Fischotter, Kammmolch und Rotbauchunke nur geringfügig unterschritten wird mit 450m (Bezug Umweltbericht S. 369).

 

 

Die Stadt Grevesmühlen hat im Rahmen des 1. Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie bereits eine Stellungnahme am 03.05.2016 abgegeben, die in der Anlage beigefügt ist. Anzumerken sei hier, dass im 1. Beteiligungsverfahren das Windeignungsgebiet Questin noch nicht dargestellt war, sondern nur das Gebiet bei Santow.

 

Ob die Stadt Grevesmühlen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Teilfortschreibung des RREP zum Kap. 6.5 Energie eine Stellungnahme abgeben möchte, liegt im eigenen Ermessen der Gemeinde. 

 

 

 

 

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