Informationsvorlage - VO/11GV/2019-159
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie und des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens
hier: Information über öffentliche Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Information
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06.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Warnow ist im Rahmen der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) aufgefordert, Stellung zu nehmen. Die Teilfortschreibung umfasst die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang eine Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes Westmecklenburg.
Die 1. Beteiligung fand in der Zeit vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. Danach wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP WM überarbeitet. Gleichzeitig wurde der dazugehörige Entwurf des Umweltberichtes, einschließlich der Fachbeiträge zum Rotmilan und zum Denkmalschutz, erarbeitet.
Mit Beschluss der 59. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes (RPV) Westmecklenburg vom 05.11.2018 wurden die Entwürfe des Kapitels 6.5 Energie und des dazugehörigen des Umweltberichtes für die 2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Die Entwurfsunterlagen liegen in dem Zeitraum
vom 05.02.2019 bis zum 10.04.2019
für jedermann zur Einsichtnahme in den Amtsverwaltungen gemäß Bekanntmachung öffentlich aus.
Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist außerdem im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.westmecklenburg-schwerin.de einsehbar.
Das RREP hat für die Gemeinde immer dann Auswirkungen, wenn Vorhaben der Gemeinde oder Dritter die Belange, die im RREP beschrieben sind, betreffen. Dann kann dies die Zulässigkeiten, Abstimmungserfordernisse oder Größenordnungen von Vorhaben beeinflussen.
Die neuen Programmsätze im Kapitel 6.5 Energie umfassen Neuregelungen insbesondere zur Windenergie. Letzteres beinhaltet die Neufestlegung von Windeignungsgebieten nach neu beschlossenen, einheitlichen Kriterien, die in der Begründung ausführlich dargestellt sind (s. Anlage Abb.19).
Ziel der Raumordnung ist es, damit zu regeln, dass Windenergieanlagen grundsätzlich nur in diesen Windeignungsgebieten aufgestellt werden dürfen.
Andernfalls dürften sie überall im Außenbereich errichtet werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegen sprechen (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 5 BauGB).
Dies stellt die 2. Beteiligungsrunde dar. Gesetzlich vorgeschrieben sind 2 Stufen der Beteiligung. Änderungen können sich auf Grundlage der eingehenden Stellungnahmen und deren rechtliche Beurteilung ergeben. Beschlüsse, die letztlich zur Rechtskraft des RREPs führen, werden von der Vollversammlung des Planungsverbands Westmecklenburg in öffentlicher Sitzung gefasst.
Für die Gemeinde Warnow ergibt sich unter Anwendung dieser Kriterien nach dem vorliegenden Entwurf folgendes:
Im Gemeindegebiet Warnow ist kein Eignungsgebiet für Windenergieanlagen ausgewiesen. In der näheren Umgebung der Gemeinde Warnow ist auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Stadt Grevesmühlen das Windeignungsgebiet 52/18 Grevesmühlen mit einer Größe von 36 ha ausgewiesen. Dieses Windeignungsgebiet befindet sich teilweise in der Gemarkung Santow der Stadt Grevesmühlen und teilweise auf dem Gebiet der Gemeinde Damshagen (s. Auszug Übersichtskarte Windeignungsgebiete).
Im Umweltbericht wurde eine Bestandsaufnahme bezüglich der Schutzgüter und der zu erwartenden Umweltauswirkungen im WEG 52/18 in den Tabellen 59 und 114 vorgenommen (s. Anlagen).
Eine Beeinträchtigungsmöglichkeit zum nahe gelegenen FFH-Gebiet DE 2133-301 Santower See wurde nicht einer Prüfung unterzogen, da der 500m-Abstand zu den Habitaten von Fischotter, Kammmolch und Rotbauchunke nur geringfügig unterschritten wird (Bezug Umweltbericht S. 369).
Die Gemeinde Warnow hat im Rahmen des 1. Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie im Mai 2016 bereits eine Stellungnahme abgegeben, die in der Anlage beigefügt ist. Bereits in diesem Schreiben hat die Gemeinde ihre Betroffenheit gegenüber dem damals geplanten Windeignungsgebiet zum Ausdruck gebracht und auf vorhanden Brutreviere des Kranichs und der Rohrweihe hingewiesen (s. Anlage).
Im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde hat die Gemeinde Warnow zum Antrag auf Genehmigung nach § 4 BimSchG zur Errichtung von 2 WKA in der Gemarkung Santow, Flur 1, auf den Flurstücken 40/2 und 58/3, mit Schreiben vom 09.05.2018 eine Stellungnahme abgegeben (s. Anlage). Für diese beiden WKA erging vom StALU WM mit Schreiben vom 11.01.2019 (PE: 22.01.2019) der Genehmigungsbescheid.
Ob die Gemeinde Warnow im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Teilfortschreibung des RREP zum Kap. 6.5 Energie eine Stellungnahme abgeben möchte, liegt im eigenen Ermessen der Gemeinde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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