Vorlage öffentlich - VO/12SV/2019-070

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid v. 11.01.2019 sowie gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen in der Gemarkung Santow (StALU WM-51b-4591-5712.0.1.6.2V-74026) v. 20.12.2018, einzulegen.

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 20.04.2018 ist der Antrag auf Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen in der Gemarkung Santow, Flur 1, Flst. 40/2 und 58/3  bei der Stadt Grevesmühlen eingegangen.

Das gemeindliche Einvernehmen ist mit der Begründung bzgl. Zerstörung des Landschaftsbildes, Widerspruch zum Konzentrationsgebot, Umfassung der Ortslage Grevesmühlen sowie artenschutzrechtlichen Belangen mit Schreiben vom 18.06.2018 versagt worden.

 

Das StALU Westmecklenburg hat das gemeindliche Einvernehmen mit Mitteilung vom 20.12.2018 ersetzt und die Errichtung und den Betrieb der Anlagen per Genehmigungsbescheid nach § 4 BimSchG bestätigt. Der Bescheid wurde per Zustellung am 22.01.2019 an die Stadt Grevesmühlen übergeben.

 

Gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wurde bereits vorsorglich Widerspruch mit Schreiben vom 22.01.2019 eingelegt. Da im Genehmigungsbescheid auf die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nicht explizit hingewiesen wurde, wäre die Einlegung eines Widerspruchs nur gegen den Genehmigungsbescheid nicht zielführend. Gegen den Genehmigungsbescheid selbst ist ebenfalls mit einer Frist von einem Monat ab Zustellung, also bis zum 22.02.2019, Widerspruch einzulegen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für den Widerspruch gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmen sowie gegen den Genehmigungsbescheid belaufen sich auf ca. 3.000 €. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass aus der bisherigen Erfahrung davon auszugehen ist, dass Verwaltungsakte, die nicht im Interesse des Antragstellers ausfallen, mit grundsätzlich ungewissem Ausgang vom Antragsteller angefochten werden und dies zumindest in Vorausleistung Anwaltskosten sowie Personalaufwendungen mit sich bringen wird.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...