Vorlage öffentlich - VO/09GV/2018-256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für den westlichen Teilbereich der Ortslage Testorf Steinfort  die Vereinbarung über den Verkauf von Kompensationsflächenäquivalenten aus dem Ökokonto "Ökokontierung Klein Breesen" der Landgesellschaft  M-V mbH gemäß Anlage.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt die Vereinbarung gemäß Anlage mit der

   Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH

   Lindenallee 2a

   19067 Leezen

abzuschließen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat bereits in der Sitzung am 26.04.2018 den Satzungsbeschluss zur „Satzung der Gemeinde Testorf-Steinfort über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für den westlichen Teilbereich der Ortslage Testorf-Steinfort“ gefasst und in diesem Zusammenhang den Nachweis über erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erbracht.

Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen u. a. durch Inanspruchnahme des Ökokontos „Klein Breesen“ geregelt werden. Gemäß Ermittlung  werden dafür 4029 Kompensationsflächenäquivalente (KFÄ) benötigt.  Zusätzlich sind  15 Baumpflanzungen entlang der Kastanienallee vorgesehen (siehe beigefügte Satzung Seite 4). Der Beschluss über den Vertrag zum Ökokonto muss eigentlich vor dem Satzungsbeschluss gefasst werden, da zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses alles geregelt sein muss. Da die Gemeinde jedoch zu dieser Zeit noch keinen genehmigten Haushalt hatte, konnte der Beschluss über den Vertrag nicht gefasst werden. Der Satzungsbeschluss vom 26.04.2018 wurde jedoch unter der Voraussetzung des Abschlusses des Vertrages zum Ökokonto gefasst.

 

In der Sitzung am 18.10.2018 wurde ein Antrag auf Zurückstellung des Beschlusses gestellt mit der Maßgabe, dass geprüft werden soll, ob nicht alle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Gemeinde realisiert werden können.

Dies wurde bereits im Aufstellungsverfahren ausgiebig geprüft. Ein Teil der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt in der Gemeinde. Es sind 15 Baumpflanzungen (Winterlinden) in der Kastanienallee festgesetzt. Weitere Standorte wurden geprüft, standen zu diesem Zeitpunkt, u.a. auch aus eigentümlicher Sicht, in der Gemeinde nicht zur Verfügung, so dass die Wahl auf ein Ökokonto fiel.  

Das Ökokonto  „Klein Breesen“  der Landgesellschaft M-V mbH ist auch aus rein wirtschaftlicher Sicht mit nur 2,50 Euro pro KFÄ und keinen Folgekosten für die Gemeinde zu befürworten. Vergleichbare Ökokonten liegen im Preis weit höher. Die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde wurde dafür bereits erteilt.

Mit Abschluss des Vertrages kann die Satzung rechtskräftig bekannt gemacht werden und das Grundstück zum Verkauf angeboten werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2018/19 eingeplant. Die Hälfte des Betrages ist zum 31.12.2018 fällig (vorher zum 31.10.2018). Der restliche Betrag ist bis zum 30.09.2019 durch die Gemeinde zu entrichten.

 

 

 

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Anlagen

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