Vorlage öffentlich - VO/12SV/2018-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung  Grevesmühlen beschließt, die Schulentwicklung bis 2030 in Grevesmühlen gemäß Variante ……. umzusetzen und in Teilschritten vorzubereiten.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Grevesmühlen hat als Mittelzentrum und Schulträger von zwei Grund- und einer Regionalschule besondere Herausforderungen zu meistern. Dies beinhaltet Entscheidungsfindungen zum bedarfsgerechten Ausbau und Erneuerung bestehender Einrichtungen. Die zukünftigen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus Fragestellungen der zu erwartenden Kinderzahlen, dem Inklusionsgedanken, der weiteren Differenzierung der Angebote sowie aus der erwünschten Vernetzung der einzelnen Einrichtungen.

 

Die Stadtvertretung hat am 15.05.2017 beschlossen, die Entscheidungsfindungen zur Schulentwicklung 2030 durch Dritte eingehender untersuchen zu lassen. Daraufhin wurde eine freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach den Vorgaben der VOL(A) durchgeführt. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens hat der Hauptausschuss am 04.10.2017 beschlossen, die Bietergemeinschaft DKC Kommunalberatung GmbH / iwb Ingenieurgesellschaft mbH aus Düsseldorf mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Bildungsstandort Grevesmühlen 2030 zu beauftragen.

 

Inhalt der Machbarkeitsstudie war die Überprüfung und fachliche Beurteilung der beiden Vorzugsvarianten II und IIIb auf Grundlage der  Erfassung und Analyse des Bestandes sowie der zu erwartenden Bedarfe.  Die Machbarkeitsstudie wird auf der Sitzung durch Vertreter der Bietergemeinschaft DKC Kommunalberatung GmbH / iwb Ingenieurgesellschaft mbH vorgestellt und erläutert.

 

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus politischen Vertretern, Eltern- und Lehrervertretern sowie Vertretern der Diakonie und der stadteigenen KiTa hatte sich vorab in 2016 intensiv mit bestehenden Mängeln, Bedarfen und Zielstellungen auseinander gesetzt sowie bereits Varianten erarbeitet und sich auf die beiden o.g. Vorzugsvarianten geeinigt.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie waren alle Schulträger (Stadt, Diakonie) sowie Vertreter der Lehrerschaften der jeweiligen Schulen eingebunden. Hauptaufgabe war hierbei, das Raumprogramm vor dem Hintergrund des erforderlichen inklusiven Anspruches sowie bezogen auf die gemeinschaftliche Arbeitsweise aller Schulformen heraus zu erarbeiten. Hierbei wurden die Beteiligten auch von Frau Uhle von der Universität Rostock als fachliche Beraterin unterstützt.

 

Im weiteren Vorgehen sollen  für die beschlossene Variante Finanzmittel aus dem Sonderprogramm für den Schulbau beantragt werden. Dazu ist bis zum 15.10.2018 ein Antrag im Rahmen der Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung einzureichen. Grundlage für den Antrag werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die entsprechende Variante sein.

 

Im Rahmen des Ausschusses am 27.09.18 führt das beauftragte Büro die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie eingehender aus.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die für die als Vorzugsvariante ausgewiesenen Baukosten sind als Investitionsvolumen in den kommenden Jahren einzustellen. Dem gegenüber stehen die zu erwartenden Fördermittel. Konkretere Aussagen, auch in Hinblick auf die Bewirtschaftung der Objekte sind erst nach Vorliegen konkreterer Bauplanungen möglich.

 

 

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Anlagen

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