Vorlage öffentlich - VO/09GV/2018-247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort beschließt, die Maßnahme "Ausbau und Erneuerung des Verbindungsweges B 208/L 03 inkl. Ortslage Wüstenmark" grundsätzlich durchzuführen. 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Testorf-Steinfort beabsichtigt, den Verbindungsweg zwischen der Landesstraße L 03 und der Bundesstraße B 208 auszubauen. Dieser Weg ist gegenwärtig mit Asphalt befestigt. Der bauliche Zustand des Wegeoberbaues entspricht nicht den gestiegenen Bedürfnissen einer modernen Infrastruktur. Die Ausbaubreite der Asphalt-befestigung beträgt 4,0 bis 4,5 m. Der Verbindungsweg zwischen der Bundesstraße B 208 und der Ortslage Wüstenmark besitzt eine hohe Verkehrsbedeutung, da über diesen Verbindungsweg der Busverkehr (Schülerverkehr und ÖPNV) geführt werden muss. Der Verbindungsweg zwischen der Landesstraße L 03 und der Ortslage Wüstenmark wird aufgrund des baulichen Zustandes der Brücke über die Stepenitz in seiner Verkehrs-bedeutung herabgestuft und die Fahrbahnbreite auf 3,50 m reduziert. Eine Einschränkung der Tragfähigkeit dieses Brückenbauwerkes ist zu erwarten.

Die Entwässerung der Wegeoberfläche ist nicht gewährleistet. Vorhandene Straßengräben sind verlandet. Ein Abfließen des Oberflächenwassers über die Bankettbereiche ist nicht durchgängig möglich. Durch stauendes Niederschlagswasser auf der Straßenoberfläche sind Schäden am gesamten Oberbau zu verzeichnen

Die Ausbaubreite der Asphaltbefestigung, der innerörtliche Straße in der Ortslage Wüstenmark beträgt in Teilbereichen nur 3,0 m bzw. es sind Spurbahnen vorhanden. Die Entwässerung der Wegeoberfläche ist nicht gewährleistet. Niederschlagswasser wird zum Teil in Muldenrinnen gesammelt und in Regenkanalleitungen geleitet, die über private Grundstücke in ein bestehendes Vorflutsystem führen. Vielfach läuft das Oberflächenwasser unkontrolliert über die Randbereiche auf private Grundstücke bzw. staut am Fahrbahnrand ein, was zu Schäden am Oberbau führt. Fehlende Tragfähigkeit im Untergrund zeigt sich im gesamten Bereich durch Netzrissbildung in der Asphaltbefestigung.

Es wird angestrebt die Finanzierung durch Mittel aus dem „Europäischen Landesfond für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) zu sichern.

Es ist vorgesehen, das Ingenieurbüro Dr. Wobschal aus Wismar mit der Planung zu beauftragen.

Nach vorliegender Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtherstellungskosten auf 1.409.610,21 €. Die erwartete Förderung beträgt gemäß Richtlinie 65 % der Herstellungskosten. Durch die Maßnahme fallen für die Anlieger Straßenausbaubeiträge an.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2018 und 2019 einzustellen. 

 

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