Vorlage öffentlich - VO/04GV/2009-018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung wählt in offener/geheimer Abstimmung aus ihrer Mitte …………………………………………. als weiteres Mitglied in den Amtsausschuss.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 132 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern besteht der Amtsausschuss aus den zehn Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden. Nach Abs. 2 entsenden Gemeinden über 500 – 1 000 Einwohner ein weiteres Mitglied in den Amtsausschuss. Die Wahl kann offen oder geheim erfolgen.

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