Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalwahlgesetzes M-V vom 13. Oktober 2003 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 die Gültigkeit der Kommunalwahl für das Gebiet der Stadt Grevesmühlen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 7. Juni 2009 fanden in der Stadt Grevesmühlen die Kommunalwahlen zur Wahl der Stadtvertretung statt.

Nach Auswertung der Wahlergebnisse durch den Gemeindewahlausschuss am 16.06.2009 wurde das amtliche Endergebnis der Wahl festgestellt. Dieses Ergebnis ist gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz M-V in der Presse und im Schaukasten veröffentlicht worden.

Während der Einspruchsfrist von 2 Wochen nach § 43 Kommunalwahlgesetz M-V sind keine Einsprüche beim Gemeindewahlleiter eingegangen. Daher hat die Stadtvertretung nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 Kommunalwahlgesetz die Wahl für gültig zu erklären.

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