Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-035
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Birgit Gromm
- Verfasser:
- Gromm, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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06.07.2009
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Beschlussvorschlag
Nach der
Kommunalverfassung M-V § 35
(1) sowie der Hauptsatzung der
Stadt Grevesmühlen wird der Hauptausschuss durch den Bürgermeister und 8
weiteren Mitgliedern besetzt.
Die
Stadtvertretung wählt folgende Mitglieder in den Hauptausschuss:
CDU 1.
……………………………………….. 2. ………………………………….. SPD
3. ……………………………………….. 4. ……………………………………
5. ………………………………………………………
(über das
5. Hauptausschussmitglied muss aufgrund Stimmengleichheit CDU und SPD per Los
entschieden werden)
Die
Linke 6.
……………………………………………………………………………………..
7. ……………………………………………………………………………………..
Freie
Wählergemeinschaft 8.
………………………………………………………………….
(Die
Berechnung der Sitzverteilung liegt als Anlage 1 bei)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Hauptausschuss ist gemäß
§ 32 Abs. 2 der Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern i. V.
mit § 35 Abs. 1 der Kommunalverfassung MV
nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl zu besetzen.
Verhältniswahl bedeutet die
Verteilung der zu besetzenden Wahlstellen entsprechend dem Stärkeverhältnis der
Fraktionen.
Laut der Geschäftsordnung
der Stadtvertretung Grevesmühlen errechnet sich die Sitzverteilung in den
Ausschüssen nach dem Modifizierten Höchstzahlverfahren.
Die Berechnung ist in der
Anlage 1 dargestellt.
Da die Berechnung für den 8.
(letzten)Sitz sowohl für die CDU als auch die SPD den gleichen Teilerwert
ergibt, muss nach § 32 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalver-
fassung MV das Los über den
Anspruch auf den Sitz entscheiden.
Das Los ist nach § 32 Abs. 1
Satz 3 durch den Stadtpräsidenten zu ziehen.
