Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach der Kommunalverfassung M-V  § 35 (1)  sowie der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen wird der Hauptausschuss durch den Bürgermeister und 8 weiteren Mitgliedern besetzt.

Die Stadtvertretung wählt folgende Mitglieder in den Hauptausschuss:

 

CDU 1. ………………………………………..        2. ………………………………….. SPD

 

         3. ………………………………………..       4. ……………………………………

 

                            5. ………………………………………………………

(über das 5. Hauptausschussmitglied muss aufgrund Stimmengleichheit CDU und SPD per Los entschieden werden)

 

Die Linke  6. ……………………………………………………………………………………..

 

                 7. ……………………………………………………………………………………..

 

Freie Wählergemeinschaft  8. ………………………………………………………………….

 

 

 

(Die Berechnung der Sitzverteilung liegt als Anlage 1 bei)

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Hauptausschuss ist gemäß § 32 Abs. 2 der Kommunalverfassung

Mecklenburg-Vorpommern i. V. mit § 35 Abs. 1 der Kommunalverfassung MV

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen.

Verhältniswahl bedeutet die Verteilung der zu besetzenden Wahlstellen entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.

Laut der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Grevesmühlen errechnet sich die Sitzverteilung in den Ausschüssen nach dem Modifizierten Höchstzahlverfahren.

Die Berechnung ist in der Anlage 1 dargestellt.

Da die Berechnung für den 8. (letzten)Sitz sowohl für die CDU als auch die SPD den gleichen Teilerwert ergibt, muss nach § 32 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalver-

fassung MV das Los über den Anspruch auf den Sitz entscheiden.

Das Los ist nach § 32 Abs. 1 Satz 3 durch den Stadtpräsidenten zu ziehen.

 

 

 

 

 

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