Vorlage öffentlich - VO/12SV/2018-953
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über einen Änderungsantrag zum Teileinziehungsverfahren der Straße "Am Bleicher Berg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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10.04.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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23.04.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt in Abänderung des Beschlusses vom 10.01.2017 zur Beschluss-Nr.: VO/12SV/2017-797, den bereits an die Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg gerichteten Antrag auf Teileinziehung der öffentlichen Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“ in Grevesmühlen dergestalt abzuändern, dass die Widmung zukünftig auf Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t beschränkt wird. Zudem soll bei der Straßenaufsichtsbehörde der Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zum Aufstellen der entsprechenden Beschilderung mit dem Zusatzzeichen „Betriebs- und Versorgungsdienst frei“ beantragt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlässlich der Bearbeitung des Antrags der Stadt Grevesmühlen auf Teileinziehung der Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“ wurde von der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg festgestellt, dass die ursprünglich beantrage Beschränkung der Widmung auf Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von lediglich 3,5t angesichts des Charakters der Straße einen unverhältnismäßigen Eingriff darstellen würde. Empfohlen wurde nach einer gemeinsamen Begehung vor Ort am 12.03.2018 eine Beschränkung auf 7,5t, versehen mit dem Zusatzzeichen „Betriebs- und Versorgungsdienst frei“. Dies soll sicherstellen, dass zukünftig nicht nur Lieferverkehr von und zu Gewerbetreibenden erfolgen darf sondern auch zu Privathaushalten (z.B. Möbellieferungen, Umzüge, Müllabfuhr etc.), ohne dass für jede dieser Fahrten eine Ausnahme beantragt werden muss.
Außerdem wurde empfohlen zu beantragen, an der B 105 aus Richtung Wismar kommend bereits vor dem Kreuzungsbereich ein Hinweisschild anzubringen, auf dem auf die Zufahrt zum Gewerbegebiet in etwa 1,5 km Entfernung über die Gemeindestraße „Am Baarssee“ hingewiesen wird, um Kraftfahrer rechtzeitig im Voraus über die Zufahrt zum Gewerbegebiet zu informieren.