Vorlage öffentlich - VO/12SV/2018-952

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt den beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Amt Klützer Winkel zur Bildung einer gemeinsamen Wohngeldstelle bei der Stadtverwaltung Grevesmühlen unter gleichzeitiger Übertragung der aus dem Wohngeldgesetz resultierenden Aufgaben.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wurden mit den benachbarten Ämtern Sondierungsgespräche aufgenommen, um die Möglichkeiten  interkommunaler Zusammenarbeit zu ergründen. Mit dem Amt Klützer Winkel entwickelten  sich daraus zielführende Gespräche hinsichtlich der Bildung einer gemeinsamen Wohngeldstelle. Der in der Anlage befindliche öffentlich-rechtliche Vertrag beinhaltet das Ergebnis der Verhandlungen.

 

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat in seiner Sitzung vom 19.03.2018 dem Vertrag bereits seine Zustimmung gegeben.

 

Vor der Beschlussfassung in Klütz wurde der Vertrag inhaltlich mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg abgestimmt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die zu erbringende Leistung erstattet das Amt Klützer Winkel der Stadt Grevesmühlen einen jährlichen Betrag von insgesamt 27.151,32 €. Die Zusammensetzung dieser Summe ist der Anlage 1 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zu entnehmen.

 

 

 

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Anlagen

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