Vorlage öffentlich - VO/12SV/2018-944

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, dass die in der Anlage aufgeführten Personen nach ihrer Wahl durch die Stadtvertretung gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes auf die Vorschlagsliste der Stadt Grevesmühlen zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 gesetzt werden.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2018 steht wieder die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar an. Grundlage hierfür ist das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach § 36 Absatz 1 GVG stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Diese soll von 2/3 der Mitglieder der Stadtvertretung gewählt werden, mindestens jedoch von der Mehrheit aller Mitglieder der Stadtvertretung.

 

Die Vorschlagsliste mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, für das Schöffenamt zu kandidieren, entnehmen Sie bitte der Anlage.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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