Vorlage öffentlich - VO/11GV/2018-132

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage aufgeführte(n) Person(en) nach ihrer Wahl durch die Gemeindevertretung gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Warnow zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 gesetzt wird (werden).

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2018 steht wieder die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar an. Grundlage hierfür ist das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach § 36 Absatz 1 GVG stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Diese soll von 2/3 der Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt werden, mindestens jedoch von der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

Die Vorschlagsliste mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, für das Schöffenamt zu kandidieren, entnehmen Sie bitte der Anlage.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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