Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 36 KV M-V und der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow werden neben dem Hauptausschuss ein Finanzausschuss, Bauausschuss, Sozialausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.

 

Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich nach § 36 Absatz 5 der Kommunalverfassung aus Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen, wobei die Gemeindevertreter die Mehrheit stellen. Der Sozialausschuss besteht aus 7 Mitgliedern. Zum Ausschussvorsitzenden kann sowohl ein Mitglied der Gemeindevertretung als auch ein berufener Bürger gewählt werden.

 

Es werden folgende 7 Mitglieder in den Sozialausschuss gewählt:

 

1.      ………………………………………………………………

2.      ………………………………………………………………

3.      ………………………………………………………………

4.      ………………………………………………………………

5.      ………………………………………………………………

6.      ………………………………………………………………

7.      ………………………………………………………………

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Sachverhalt

Sachverhalt:

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