Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 36 KV M-V und der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow werden neben dem Hauptausschuss ein Finanzausschuss, Bauausschuss, Sozialausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.

 

Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich nach § 36 Absatz 5 der Kommunalverfassung aus Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen, wobei die Gemeindevertreter die Mehrheit stellen. Der Finanzausschuss besteht aus 7 Mitgliedern. Zum Ausschussvorsitzenden kann sowohl ein Mitglied der Gemeindevertretung als auch ein berufener Bürger gewählt werden.

 

 

Es werden folgende 7 Mitglieder in den Finanzausschuss gewählt:

 

1.      …………………………………………….

2.      …………………………………………….

3.      …………………………………………….

4.      ……………………………………………

5.      ……………………………………………

6.      …………………………………………….

7.      …………………………………………….

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

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