Vorlage öffentlich - VO/12SV/2018-929
Grunddaten
- Betreff:
-
Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft für die Maßnahme "Jugendsozialarbeit" im Bürgerbahnhof in der Stadt Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Verfasser:
- Wulff, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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30.01.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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12.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Grevesmühlen beabsichtigt die Trägerschaft für die Maßnahme
„Jugendsozialarbeit“ im Bürgerbahnhof in der Stadt Grevesmühlen zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu vergeben. Der Bürgermeister wird daher beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft für die Maßnahme
„Jugendsozialarbeit“ im Bürgerbahnhof in der Stadt Grevesmühlen durch zu führen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Jugendsozialarbeit zählt zu den freiwilligen Aufgaben einer Kommune. Freiwillige Aufgaben sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie bilden das Herzstück der Kommunalpolitik. Hier geht es um Lebensqualität: Beratungsstellen, Museen, Bibliotheken, Jugendeinrichtungen Sportplätze, Freibäder, Freizeitangebote, Tierparks usw.
Bis zum 31.10.2017 wurde die Jugendsozialarbeit im Bürgerbahnhof in Grevesmühlen durch die Stadt Grevesmühlen in Kooperation mit dem Verein für Jugendeinrichtung Nordwestmecklenburg e.V. durchgeführt. Zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen des SGB VIII §13 - Jugendsozialarbeit werden zwei Arbeitsplätze mit je 40 Wochenstunden vorgehalten. Dabei wird eine Fachkraft mit 40 Wochenstunden von der Stadt Grevesmühlen und eine Fachkraft mit 40 Wochenstunden vom Verein für Jugendeinrichtung Nordwestmecklenburg e.V. gestellt.
Die Finanzierung der Personalkosten wird durch die Stadt Grevesmühlen und anderen Zuwendungsgebern, insbesondere des Landkreises Nordwestmecklenburg. Zudem finanziert die Stadt Grevesmühlen die Jugendeinrichtung im Bürgerbahnhof.
Zum 31.10.2017 beendete die Fachkraft ihr Arbeitsverhältnis mit dem Verein für Jugendeinrichtung Nordwestmecklenburg e.V. Die städtische Fachkraft kündigte im Dezember 2017 den Wunsch eines internen Arbeitsplatzwechsels an.
Um die Maßnahme „Jugendsozialarbeit“ im Bürgerbahnhof in der Stadt Grevesmühlen weiter zu führen, soll nun ein geeigneter Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII über ein Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft für die Maßnahme „Jugendsozialarbeit“ im Bürgerbahnhof in der Stadt Grevesmühlen gesucht und gefunden werden.
Die Verwaltung empfiehlt der Stadtvertretung Grevesmühlen dazu ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft für die Maßnahme „Jugendsozialarbeit“ im Bürgerbahnhof in der Stadt Grevesmühlen durch zu führen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
6.500,00 €Personalkostenzuschuss Fachkraft Verein für Jugendeinrichtungen NWM e.V.
(Summe aus 2017)
60.165,29 €Personalkosten städtische Fachkraft (lt. HH- Planung 2018)
10.900,00 €Aufwendungen für Maßnahme Jugendeinrichtung im Bürgerbahnhof (lt. HH- Planung 2018)
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77.565,29 €Zwischensumme Aufwendungen
abzüglich ca. 25.300,00 € Personalkostenzuschuss für städtische Fachkraft =
rund 52.300,00 € Aufwendungen gesamt