Vorlage öffentlich - VO/11GV/2017-125
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Beantragung einer Teileinziehung der Straße "Feldweg nach Gantenbeck"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Entscheidung
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20.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg die Teileinziehung der öffentlichen Straße „Feldweg nach Gantenbeck“ in der Gemarkung Gantenbeck, Flur 2, Flurstück 42 und in der Gemarkung Großenhof, Flur 2, Flurstück 21 zu beantragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der „Feldweg nach Gantenbeck“ in der Gemarkung Gantenbeck, Flur 2, Flurstück 42 und in der Gemarkung Großenhof, Flur 2, Flurstück 21 zieht sich durch die mit Wohnhäusern bebaute Ortslage Großenhof. Dieser historische Gemeindeweg galt bereits vor dem Inkrafttreten des StrWG M-V als öffentlich. Damit ist er dies gemäß § 62 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) bis heute geblieben. Widmungsbeschränkungen für diesen Weg sind nicht bekannt, mit der Folge, dass er für alle Verkehrsteilnehmer ohne Einschränkung nutzbar ist.
Der Ausbau des Weges liegt etwa 15 Jahre zurück und erfolgte gemäß „ZTV LW 87“ mit einer Gesamtaufbauhöhe von nur 30,5 cm (2,5 cm Asphaltdeckschicht, 8,0 cm Asphalttragschicht und 20,0 cm Kiestragschicht). Die Ausbaubreite beträgt inklusive Betonmuldenrinne 3,50 m zuzüglich beiderseits 0,50 cm Bankett/Seitenstreifen. Nach Einschätzung des Bauamts der Stadtverwaltung Grevesmühlen ist diese Form des Ausbaus nicht geeignet, auf Dauer schwere Fahrzeuge wie beispielsweise landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge oder anderen Lastverkehr aufzunehmen. Zudem befindet sich vor der Hausnummer 9 eine Engstelle durch eine dort befindliche Anlieferrampe und einen auf der gegenüber liegenden Straßenseite stehenden Baum, die einen konfliktfreien Begegnungsverkehr speziell für LKW verhindert.
Im Jahr 2017 wurde die „Kurze Straße“ zur „Straße nach Gantenbeck“ ausgebaut. Dieser Ausbau erfolgte gemäß „RStO 12“ mit einer Gesamtaufbauhöhe von 50 cm (4,0 cm Asphaltdeckschicht, 8,0 cm Asphalttragschicht, 15,0 cm Schottertragschicht und 23,0 cm Frostschutzschicht). Die befestigte Ausbaubreite beträgt 3,50 m zuzüglich beiderseits 1,0 m überfahrbarem Bankett/Seitenstreifen. Damit ist diese Straße von ihren technischen Voraussetzungen her besser geeignet, den LKW-Verkehr aufzunehmen.
Mit einer Teileinziehung des „Feldwegs nach Gantenbeck“ könnte somit einerseits die weniger stark ausgebaute Straße geschont und andererseits eine Beruhigung der bebauten Ortslage hergestellt werden. Zudem ist mit der „Straße nach Gantenbeck“ eine Verbindungsstraße in unmittelbarer Nähe ausgebaut worden, die ohne Umwege in Kauf zu nehmen den LKW-Verkehrs aufnehmen kann.
Es erscheint daher im Sinne des Gemeinwohls nicht nur für die Anwohner in der Ortslage Großenhof sondern auch mit Blick auf die Folgekosten der Straßenunterhaltung folgerichtig, für den „Feldweg nach Gantenbeck“ die Teileinziehung gemäß § 9 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) bei der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg zu beantragen. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang die Verwendung des Verkehrszeichens 235 unter Verwendung des Zusatzzeichens 1053-33 (siehe Anlage). Damit dürften Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen aufwärts den „Feldweg nach Gantenbeck nicht mehr nutzen. Das gälte auch für Kfz mit Anhänger und Zugmaschinen. Davon ausgenommen wären Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Die Straßenaufsichtsbehörde prüft in eigener Zuständigkeit, ob aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls, die Widmung auf bestimmte Nutzungsarten oder Benutzerkreise zu beschränken ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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42,4 kB
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