Vorlage öffentlich - VO/09GV/2017-216
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe einer neuen Hausnummer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
- Verfasser:
- Rath, Ivon
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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30.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Flurstücke 19 und 20, Flur 2, Gem. Testorf sind mit einer Doppelhaushälfte, die von zwei Parteien bewohnt wird, bebaut. Beide Wohngebäude haben derzeit die Hausnummer 11.
Zum damaligen Zeitpunkt wurden die Straßennamen in der Gemeinde Testorf-Steinfort umbenannt und die Hausnummern teilweise neu geordnet. Es wurde versäumt in diesem Fall zwei Hausnummern zu vergeben. Dies soll nun auf Grundlage von § 51 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG M-V) nachgeholt werden. Gem. § 51 StrWG M-V ist es Aufgabe der Gemeinde den Straßen Namen und den Grundstücken Hausnummern zuzuteilen.
Aus diesen Gründen ist folgende Verteilung der Hausnummern vorgesehen:
Flurstück 19 Mecklenburger Straße 11a
Flurstück 20 Mecklenburger Straße 11
Der Bescheid für die Erteilung einer neuen Hausnummer (Mecklenburger Straße 11a) ergeht kostenfrei.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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440,3 kB
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