Vorlage öffentlich - VO/09GV/2017-216

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe einer neuen Hausnummer für die Eigentümer des Flurstücks 19, Flur 2, Gem. Testorf. Das Wohngebäude erhält die Hausnummer Mecklenburger Straße 11a.

  

 

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Sachverhalt

Sachverhalt: 

Die Flurstücke 19 und 20, Flur 2, Gem. Testorf sind mit einer Doppelhaushälfte, die von zwei Parteien bewohnt wird, bebaut. Beide Wohngebäude haben derzeit die Hausnummer 11.

Zum damaligen Zeitpunkt wurden die Straßennamen in der Gemeinde Testorf-Steinfort umbenannt und die Hausnummern teilweise neu geordnet. Es wurde versäumt in diesem Fall zwei Hausnummern zu vergeben. Dies soll nun auf Grundlage von § 51 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG M-V) nachgeholt werden. Gem. § 51 StrWG M-V ist es Aufgabe der Gemeinde den Straßen Namen und den Grundstücken Hausnummern zuzuteilen.

 

Aus diesen Gründen ist folgende Verteilung der Hausnummern vorgesehen:

 

Flurstück 19 Mecklenburger Straße 11a

Flurstück 20 Mecklenburger Straße 11

 

Der Bescheid für die Erteilung einer neuen Hausnummer (Mecklenburger Straße 11a) ergeht kostenfrei.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: keine  

 

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Anlagen

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