Vorlage öffentlich - VO/09GV/2017-211
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Testorf-Steinfort über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für den westlichen Teilbereich der Ortslage Testorf-Steinfort
hier: Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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28.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Testorf-Steinfort unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Testorf-Steinfort zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Grevesmühlen-Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat das Verfahren zur Aufstellung der Satzung der Gemeinde Testorf-Steinfort über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für den westlichen Teilbereich der Ortslage Testorf-Steinfort durchgeführt.
Die Gemeinde Testorf-Steinfort beabsichtigt die Aufstellung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, um die Flächen im Rahmen der Ergänzungssatzung für eine Bebauung vorzubereiten.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 27.06.2017 bis zum 27.07.2017 vorgenommen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 29.06.2017 durchgeführt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgte.
Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und TÖB überprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht abgegeben.
Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Es ergeben sich Belange aus der Abwägung, die entsprechend zu berücksichtigen sind.
Die für Landesplanung zuständige Behörde und Stelle wurde im Rahmen der Aufstellung der Satzung nach § 34 BauGB nicht beteiligt.
Der Erschließungsaufwand auf der Fläche ist im Vergleich zu anderen Flächen innerhalb der Gemeinde gering.
Die Gemeinde hat entschieden, dass kein Bebauungsplan aufgestellt wird, sondern die Ergänzung der Ortslage in diesem Falle über eine Ergänzungssatzung sinnvoll ist.
Die Festsetzungsdichte wird auch entsprechend als angemessen angesehen.
Die externen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind noch festzulegen. Sie sollen auf gemeindeeigenen Flächen erfolgen. Eine Sicherung durch Eintragung einer Baulast ist erforderlich.
Die Löschwasserbereitstellung kann gesichert werden.
Voraussetzungen für die Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers werden geschaffen.
Die gegebenen Stellungnahmen und Hinweise finden in den Planunterlagen der Satzung und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen Berücksichtigung.
Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Nach Klärung der externen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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