Informationsvorlage - VO/12SV/2017-875

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der gemeinsame Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die anliegende Abrechnung der Verwaltungsumlage für das Jahr 2013 zu beschließen. Das Prüfergebnis ist dem Finanzausschuss der Stadt zur Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die entsprechend anliegender Aufstellung ermittelte Verwaltungsumlage für das Jahr 2016 beträgt 1.200.038,97 Euro.

Bei der Berechnung der Verwaltungsumlage wurden alle umlagefähigen Kosten entsprechend der Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land (Beschluss VO/00AA/2011-011 vom 12.12.2011) zugrunde gelegt. Gegengerechnet wurden alle Erträge aus Verwaltungsgebühren, zweckgebundene Erstattungen oder solche Kosten, die anderen städtischen Aufgaben zuzuordnen sind.

Die nach Abzug aller vorgenannten Positionen verbleibenden Kosten wurden gemäß der im Beschluss Nr. 05-02/06 des Amtsausschusses vom 26.06.2006 und o.g. Anpassung festgelegten Schlüssel bzw. Prozentsätze für die einzelnen Kostengruppen (Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten, Sachkosten, Personalkosten und EDV) ermittelt. Dabei wurde jedes einzelne Produktsachkonto nochmals im Detail betrachtet.

Die Verwaltungsumlage wurde im Haushalt 2016 mit 1.207.400 Euro geplant, die als Abschläge geleistet wurden. Somit ergibt sich eine Erstattung an das Amt in Höhe von 7.361,03 Euro.

Die Abrechnung wurde durch den gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 17.08.2017 geprüft, die Berechnung für korrekt befunden und dem Amtsausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Das Prüfergebnis ist dem Finanzausschuss der Stadt zur Kenntnis zu geben. 

              

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          die liquiden Mittel des Amtes verringern sich um 156.117,20 Euro

 

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Anlagen

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