Vorlage öffentlich - VO/13GV/2008-001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt, dass die in der Anlage aufgeführten Kandidaten nach ihrer Wahl durch die Gemeindevertretung gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Gägelow zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen gesetzt werden.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2009 steht wieder die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen an. Grundlage hierfür bildet das Gerichtsverfassungsgesetz vierter Titel Schöffengerichte. Hiernach stellt die Gemeinde nach § 36 Abs. 1 eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Die Vorschläge für die Liste sollen von einer 2/3 Mehrheit der Gemeindevertretung gewählt werden.

Die Wahl führt die ständige Wahlkommission der Gemeindevertretung durch.

Amtsperiode: 01.01.2009 bis 31.12.2013

 

Anlage 1 enthält die Vorschläge der Bürger, die sich bereiterklärt haben, für das Amt des Schöffen zu kandidieren.

 

Anlage 2 enthält einen Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz über die Schöffengerichte. Falls über die Vorschlagsliste nicht im Block abgestimmt wird, muss die ständige Wahlkommission die Wahl der Vorschläge durchführen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...