Vorlage öffentlich - VO/12SV/2017-876

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2011.

    

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2011 i. d. F. vom 25.07.2017 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist der Vorlage „Feststellung des Jahresabschlusses“ beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2017 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 zu empfehlen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:          

 

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