Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der kommunalen Sporthalle Proseken sowie die Kalkulation zur Gebührensatzung in anliegender Form.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Um für die Nutzung der Sporthalle Proseken Gebühren zu erheben, ist der Erlass einer Gebührensatzung (§ 2 Abs.1 der Hallensatzung) zwingend erforderlich.

Die Satzung lehnt sich an die bis dato bestehende Satzung des Amtes Grevesmühlen-Land an.

Der Gebührensatz ist durch das SG Kosten- und Leistungsrechnung kalkuliert worden. Die Kalkulation liegt den Gemeindevertretern bei Beschlussfassung vor.

Satzung und Kalkulation werden durch den Finanz- und Sozialausschuss am 19.05.09 beraten.

Sie werden nach dieser Beratung den Gemeindevertretern nachgereicht.

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