Vorlage öffentlich - VO/12SV/2017-861
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Grevesmühlen "Nahversorgungsstandort Grevesmühlen - Ost"
hier: Beschluss Durchführungsvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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24.08.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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29.08.2017
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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11.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund des § 11 BauGB i.V. mit § 12 BauGB (Baugesetzbuch) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 „Nahversorgungsstandort Grevesmühlen – Ost“ laut Anlage.
- Der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger,
Irmler Verwaltungs KG
Rahlstedter Straße 32a
22149 Hamburg
den Durchführungsvertrag lt. Anlage abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt kann nach § 12 BauGB durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Stadt abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung sämtlicher anfallender Kosten vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB in einem Durchführungsvertrag verpflichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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428,6 kB
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