Vorlage öffentlich - VO/12SV/2017-856
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuweisung zusätzlicher Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Verfasser:
- Wulff, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kultur- und Sozialausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
22.08.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Grevesmühlen
|
Entscheidung
|
|
|
11.09.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 21.03.2017 teilt der Fachdienst Jugend des Landkreises Nordwestmecklenburg mit, dass es für das Jahr 2017 eine Zuweisung zusätzlicher Landesmittel gibt. Die Gelder stehen aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes zur Verfügung. Folgende Zweckbindung wurde vorgegeben: Verbesserung der Kindertagesbetreuung.
Als Verteilungsschlüssel wurde die Anzahl der Kinder im Alter von 0 – 10 Jahren genommen, welche zum Stichtag 31.12.2015 in der Kommune ansässig waren.
Für die Stadt Grevesmühlen stehen demnach 32.374,95 € zur Verfügung.
Die Kommune kann die Mittel frei an Träger von Betreuungseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen verteilen.
Verwaltungsseitig wird folgender Vorschlag unterbreitet:
Bezogen auf den Monat Juni 2017 wurde von der Verwaltung geprüft, wo Kinder der Stadt Grevesmühlen in Kindertageseinrichtungen oder anderen Diensten betreut werden (siehe Anlage 1). Die Finanzmittel wurden entsprechend der Kinderzahl auf die betreffenden Einrichtungen verteilt.
Die Mittel können von den Trägern und Tagespflegepersonen einrichtungsspezifisch zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt/verwendet werden. Die jeweiligen Maßnahmen/Projekte sind bis 31.12.2017 umzusetzen. Mit der Ausreichung der Finanzmittel werden die Zuwendungsempfänger aufgefordert, einen einfachen Verwendungsnachweis und Kurzbericht bis zum 31.03.2018 gegenüber der Stadt Grevesmühlen zu erbringen.
Die Betreuungseinrichtungen und Tagespflegepersonen können auch noch Mittel aus anderen Kommunen/Gemeinden erhalten. Zur Deckung der Wohnsitzgemeindeanteile im gemeindlichen Haushalt oder die Anschaffung von Spielplatzgeräten dürfen die Landesmittel nicht verwendet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
127,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
190,5 kB
|