Vorlage öffentlich - VO/12SV/2017-855

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, den Beschluss zur 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen dahingehend zu ergänzen, dass in § 7 Abs. 2 der Satzung das Wort „höchstens“ gestrichen wird.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg bemerkte, dass die Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen hinsichtlich der Besetzung der beratenden Ausschüsse mit der bisherigen Formulierung lediglich eine Spanne von Mitgliedern (nämlich von 5-9) angibt. Da die Gesamtmenge der Ausschussmitglieder damit nicht hinreichend konkret angegeben ist, muss nach Auffassung der Kommunalaufsicht das Wort „höchstens“ in § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung gestrichen werden.

 

Der § 7 Abs. 2 lautet dann wie folgt: “Die Ausschüsse der Stadtvertretung nach Abs. 1 setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus höchstens neun Mitgliedern, davon mindestens fünf Mitgliedern der Stadtvertretung zusammen.“

 

Erfolgt diese Änderung nicht, wird in Aussicht gestellt, die Genehmigung der Hauptsatzung zu versagen. Aus diesem Umstand ergibt sich die besondere Dringlichkeit der Angelegenheit.

 

 

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Finanz. Auswirkung

  

 

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