Vorlage öffentlich - VO/12SV/2017-849

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 23.05.2017 wie sie der Anlage als Entwurf zu entnehmen ist.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land besteht seit dem 01.01.2004. Sie fußt auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Datum vom 19.11.2003, welcher mit seiner 1. Ergänzung vom 22.11.2005 und einem Ergänzungsvertrag vom 01.04.2005 der Anlage beigefügt ist.

 

Auf dieser vertraglichen Basis hat die Stadtverwaltung Grevesmühlen unter Übernahme des Personals die Verwaltungstätigkeit für das Amt Grevesmühlen-Land übernommen. In der Folge wurde der bisherige Verwaltungssitz des Amtes Grevesmühlen-Land in der Karl-Marx-Straße in Grevesmühlen aufgegeben und der Umzug des Personals in die Räumlichkeiten der Stadtverwaltung durchgeführt. Das Verwaltungsgebäude des Amtes Grevesmühlen-Land wurde ebenso verkauft, wie nach dem Anschluss der Gemeinde Gägelow an das Amt Grevesmühlen-Land im Jahr 2005 das Verwaltungsgebäude des ehemaligen Amtes Gägelow.

 

Die Abrechnung der Verwaltungskosten zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land erfolgt auf Basis des öffentlich-rechtlichen Vertrags. Die Abrechnungsmodalitäten wurden zwischenzeitlich durch entsprechende Beschlüsse angepasst:

 

-          Neuberechnung der Umlagefaktoren nach Beitritt der Gemeinde Gägelow zum Amt Grevesmühlen-Land im Jahr 2005 (Beschluss der Stadt Grevesmühlen vom 03.07.2006 zur Beschlussnummer 06-0045).

 

-          Weitere Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Jahr 2011 auf Basis der doppischen Konten Beschluss der Stadtvertretung vom 05.12.2011 zur Beschlussnummer VO/12SV/2011-090).

 

Nach nunmehr 13-jähriger Laufzeit erhält der neu zu bildende Ausschuss die Aufgabe, die einzelnen Bestimmungen des Vertrags auf Anpassungsbedarf zu untersuchen und der Stadtvertretung eventuelle Änderungsvorschläge zu unterbreiten.

 

Parallel bildet der Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land einen zeitweiligen Ausschuss mit gleicher Aufgabenstellung. Beide Ausschüsse werden unabhängig voneinander konstituiert, sollten aber zu Abstimmungszwecken hinsichtlich der Ziele und Interessenlagen auch gemeinschaftliche Vorgehensweisen, Bausteine ihrer Arbeit sowie Terminketten bestimmen und dafür gemeinsam tagen. Sie sind aber ausdrücklich voneinander unabhängig und ausschließlich dem Amtsausschuss bzw. der Stadtvertretung verpflichtet.

 

Zeitliche Zielstellung ist, dass der zeitweilige Ausschuss „Verwaltungsgemeinschaft“ bis zum 01.03.2019 konkrete Ergebnisse vorbereitet und Empfehlungen zur Beschlussfassung in die Stadtvertretung einbringt. Nach abschließender Beschlussfassung in der Stadtvertretung und im Amtsausschuss ist beabsichtigt, beide Ausschüsse wieder aufzulösen.

 

Bestimmungen der Hauptsatzung zur Bildung eines Ausschusses nach § 36 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entfalten gemäß § 5 Absatz 2 Satz 8 KV M-V ihre Wirksamkeit bereits mit der Beschlussfassung, sodass der Ausschuss „Verwaltungsgemeinschaft“ direkt im Anschluss noch in derselben Sitzung erfolgen kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es entsteht ein Mehraufwand für sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen. Diese belaufen sich für den Ausschussvorsitzenden oder die Ausschussvorsitzende auf 60 € je Sitzung und für jedes Mitglied des Ausschusses auf je 40 € je Sitzung. Da zum jetzigen Zeitpunkt weder über die Anzahl der Ausschussmitglieder noch die voraussichtliche Anzahl der jährlichen Sitzungen Aussagen getroffen werden können, kann keine jahresbezogene Aussage zu den zusätzlich zu erwartenden Gesamtaufwendungen getroffen werden

 

 

 

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Anlagen

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