Informationsvorlage - VO/09GV/2017-200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Maßnahme "Neubau eines Radweges an der B 208 zwischen Schönhof und Bobitz - innerhalb der Ortslage Schönhof" vorbehaltlich der Zusage von Fördermitteln in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

   

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch das Straßenbauamt Schwerin ist der Bau eines Radweges an der B 208 zwischen Schönhof und Bobitz geplant. Laut Aussage des Straßenbauamtes ist die Finanzierung gesichert und es soll in 2017 gebaut werden.

Innerhalb der Ortsdurchfahrt Schönhof wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg hergestellt. Gemäß Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR) sind in den Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast für Radwege die Baulastträger der Fahrbahn (hier Bund) und Baulastträger für Gehwege die Gemeinden (hier Gemeinde Testorf-Steinfort). Die notwendigen Kosten werden zwischen den Baulastträgern im Verhältnis der Breiten von Geh- und Radweg geteilt. Hierzu ist eine Kostenteilungsvereinbarung (KTV) zu erstellen.

 

Für eine Baulänge von ca. 111 m liegt der Gemeinde eine grobe Kostenermittlung in Höhe von 77.000,- € vor. Der Anteil der Gemeinde beläuft sich gemäß ODR auf 50 % der Gesamtbaukosten.

 

Von der Gemeinde wurde ein Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz (KommStrabauRL M-V) beim Straßenbauamt Schwerin gestellt. Mit Schreiben vom 14.03.2017 teilt das Straßenbauamt mit, dass das Vorhaben vorerst nicht in das Mehrjahresprogramm aufgenommen wird.

 

Somit ist die Gemeinde Testorf-Steinfort nicht in der Lage, die erforderlichen Mittel  für den innerörtlichen Bau des Radweges aufzubringen.

 

Es wird versucht, sich nochmals mit dem Straßenbauamt zwecks anderer Möglichkeiten in Verbindung zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel müssen für den Haushalt 2017 neu geplant werden.

 

 

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Anlagen

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