Vorlage öffentlich - VO/09GV/2017-206
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Beantragung derTeileinziehung eines Weges in der Gemarkung Testorf-Steinfort, Flur 2, Flurstück 31 (teilweise)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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20.04.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort hatte bereits am 08.12.2014 den Beschluss gefasst, den Bürgermeister zu beauftragen, für den Verbindungsweg zwischen der B 208 und der Ortslage Testorf-Steinfort die Teileinziehung gemäß § 9 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) bei der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg zu beantragen. Die Antragstellung ist jedoch aus verschiedenen Gründen unterblieben. Zudem sind wohl in den Grundlagen zu der damaligen Beschlussfassung einige Aspekte unberücksichtigt geblieben, die nach Ansicht der Straßenaufsichtsbehörde bei der Abwägung hätten Berücksichtigung finden müssen. Mit dieser neuen Beschlussvorlage soll das nun nachgeholt werden.
Insbesondere ist diese erneute Beschlussfassung jedoch wegen des zeitlichen Auseinanderklaffens von Antrag und Beschlussfassung notwendig geworden..
Der historische Gemeindeweg, der sich auf einem Teilstück des Flurstücks 31 der Flur 2 in der Gemarkung Testorf-Steinfort befindet, galt bereits vor dem Inkrafttreten des StrWG M-V als öffentlich. Damit ist er dies gemäß § 62 StrWG M-V bis heute geblieben. Widmungsbeschränkungen für diesen Weg sind nicht bekannt, mit der Folge, dass er für alle Verkehrsteilnehmer ohne Einschränkung nutzbar ist.
Bei dem Weg handelt es sich um einen naturnahen unbefestigten sogenannten Feldweg, welcher beiderseits durch Gehölze begrenzt wird. Aktuell wird er insbesondere durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer genutzt. Nutzungen durch Personenkraftwagen sind so gut wie gar nicht vorhanden. Um den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Testorf-Steinfort ein zusätzliches Angebot zur Naherholung unterbreiten und den Weg mitsamt den säumenden Gehölzen so naturnah wie möglich unterhalten zu können, möchte die Gemeinde Testorf-Steinfort von ihrer Gestaltungshoheit in dem Sinne Gebrauch machen, dass versucht werden soll, im Wege eines Antrags auf Teileinziehung bei der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, den Kraftfahrzeugverkehr auf diesem Weg gänzlich auszuschließen.
Die Erschließung der anliegenden Flurstücke kann alternativ über die B 208, die Kreisstraße 54 (K54) sowie das Wegeflurstück 361 der Flur 1 in der Gemarkung Rütinger Steinfort. erfolgen. Zur Übersicht entnehmen Sie dazu bitte der Anlage die Flurkarte und das Luftbild.
Die Straßenaufsichtsbehörde prüft in eigener Zuständigkeit, ob aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls, die Widmung auf bestimmte Nutzungsarten oder Benutzerkreise zu beschränken ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,4 kB
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1,2 MB
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742,2 kB
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