Vorlage öffentlich - VO/12SV/2017-822

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Stadtvertretung Grevesmühlen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2010 i. d. F. vom 27.03.2017 fest.

 

  1. Es entsteht kein Jahresüberschuss/Fehlbetrag, der in das Jahr 2011 als Ergebnisvortrag zu übertragen wäre.

 

  1. Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 5.168,91 Euro wird durch Beschluss der Stadtvertretung die Notwendigkeit anerkannt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2010 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung  entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2017 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2010 i. d. F. vom 27.03.2017 zu empfehlen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: siehe Anhang und Rechenschaftsbericht         

 

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Anlagen

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