Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt, dass die in der Anlage aufgeführten Kandidaten nach ihrer Wahl durch die Stadtvertretung gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz auf die Vorschlagsliste der Stadt Grevesmühlen zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen gesetzt werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2009 steht wieder die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen an. Grundlage hierfür bildet das Gerichtsverfassungsgesetz vierter Titel Schöffengerichte. Hiernach stellt die Gemeinde nach § 36 Abs. 1 eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Die Vorschläge für die Liste sollen von einer 2/3 Mehrheit der Stadtvertretung gewählt werden.

Die Wahl führt die ständige Wahlkommission der Stadtvertretung durch.

Amtsperiode: 01.01.2009 bis 31.12.2013

 

Anlage 1 enthält die Vorschläge der Bürger, die sich bereiterklärt haben, für das Amt des Schöffen zu kandidieren.

 

Anlage 2 enthält einen Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz über die Schöffengerichte. Falls über die Vorschlagsliste nicht im Block abgestimmt wird, muss die ständige Wahlkommission die Wahl der Vorschläge durchführen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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