Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss zur Behandlung der Stellungnahmen, die zur letzten Öffentlichkeitsbeteiligung und zur letzten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind (s. Anlage).

2.      Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der abschließende Beschluss zum Landschaftsplan gefasst. Im Rahmen des Landschaftsplanes werden Prioritätenlisten für die landschaftliche Entwicklung im Stadtgebiet bestätigt. Unter Berücksichtigung des Beteiligungsverfahrens werden Handlungsbedarfsrahmen nach objektiver Bewertung ermittelt und in einer Karte (s. Anlage: Karte 12 zum Landschaftsplan) graphisch dargestellt.

3.      Der Landschaftsplan der Stadt Grevesmühlen ist Grundlage für die weiteren Entwicklungen im Stadtgebiet. Im Rahmen einer zukünftigen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind die Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß Zielvorgabe des Landschaftsplanes zu berücksichtigen.

4.      Der Landschaftsplan ist der zuständigen Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg für zukünftige Beurteilungen und Entscheidungen zur Verfügung zu stellen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat den Landschaftsplan für das gesamte Stadt- und Gemeindegebiet aufgestellt.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sind Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen, die in mehreren Abschnitten ausgewertet wurden.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Auf der Grundlage des Beteiligungsverfahrens wurde eine Maßnahmeliste und Prioritätenliste für Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Landschaftsplanes erstellt.

Auf Grundlage des Stellungnahmeverfahrens wurde eine Handlungsbedarfsliste nach Wertung der naturschutzfachlichen Belange erstellt. Diese Handlungsbedarfsliste wird ergänzend zum Landschaftsplan als Bestandteil beschlossen.

Der abschließende Beschluss für den Landschaftsplan wird durch die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen nach umfassender Diskussion in den Ausschüssen gefasst. Insbesondere die Wertung zu den Bereichen Sommerrodelbahn am Iserberg, Powerbootveranstaltungen auf dem Ploggensee, Behandlung der Schweinemastanlage bei Wotenitz, wurden behandelt.

Der abschließende Beschluss über den Landschaftsplan wird gefasst. Der Landschaftsplan wird der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt.

 

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