Vorlage öffentlich - VO/12SV/2016-754
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2017 für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Grevesmühlen "Altstadt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Elke Dankert
- Verfasser:
- Elke Dankert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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14.11.2016
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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24.11.2016
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Geplant
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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29.11.2016
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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12.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2017 aufgestellt.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert. Außerdem liegen das aktuelle Maßnahmenprogramm und der Sachstandsbericht des Sanierungsträgers bei.
Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts haben die Kommunen nach § 64 Absatz 2 auch für ihre städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen. Die Kommune hat nach § 45 KV M-V für Sondervermögen eine Haushaltssatzung und gemäß § 46 KV M-V einen Haushaltsplan zu erstellen. Hierzu wurde durch das Innenministerium eine Ergänzung zum Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung herausgegeben, die sich speziell auf die bilanzielle Behandlung des städtebaulichen Sondervermögens im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR-MV) bezieht.
Die Gemeinde ist verpflichtet, aus der vom Sanierungsträger erstellten Zwischenabrechnung die Eröffnungsbilanz abzuleiten und ein doppisches Rechnungswesen zu entwickeln. Dem wurde mit Vorlage dieses Haushaltsplanes/dieser Haushaltssatzung Rechnung getragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,1 MB
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