Vorlage öffentlich - VO/09GV/2016-191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort beschließt:

 

a.)die Streichung des Zuschusses für die Bereichsjugendsozialarbeiterin ab 2017

 

ODER

 

b.)die im Haushaltssicherungskonzept festgelegte Maßnahme Nr.09/2 "Streichung des Zuschusses für die Bereichsjugendsozialarbeiterin“ für die Folgejahre aufzuheben

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen. Bezweckt wird hiermit, den gebotenen Haushaltsausgleich möglichst bald wiederzuerlangen oder eine drohende Fehlentwicklung zu verhindern. Als Instrument zur Haushaltssicherung verbindet sich mit dem Konzept die Erwartung, die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen anzustoßen, zu koordinieren und zu unterstützen. Zum anderen soll damit erreicht werden, dass der Haushalt nach erfolgreicher Konsolidierung so gesteuert werden kann, dass er auch in Zukunft nachhaltig auszugleichen ist.

 

Die Jugendarbeit gehört zu den klassischen freiwilligen Leistungen einer Kommune. Bisher wurden 1.800 Euro jährlich als Personalkostenzuschuss für die Bereichsjugendsozialarbeiterin veranschlagt. Beschlossen wurde jedoch bereits mit dem Sicherungskonzept 2009 eine komplette Streichung ab dem Haushaltsjahr 2010. Dennoch wurden wie in den vergangenen Jahren auch über die Haushaltsplanung 2016 wieder 1.900 Euro eingestellt und der Vertrag nicht gekündigt.

 

Im Hinblick auf die Beantragung von Konsolidierungshilfen/Fehlbetragszuweisungen wird eine Streichung dringend empfohlen, da für freiwillige Leistungen keine Hilfen gewährt werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass ein Verzicht auf Konsolidierungsmöglichkeiten zur Versagung der Haushaltsgenehmigung führen kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Streichung des Zuschusses ergibt sich eine Einsparung von 1.900 Euro für Personalkosten und 300 € für Sachmittel für die Jugendarbeit.

 

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