Vorlage öffentlich - VO/12SV/2016-764
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über einen Einspruch gegen die Gültigkeit der Stichwahl des Bürgermeisters für die Stadt Grevesmühlen am 18.09.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Stadtwahlleiterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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07.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Variante 1: Die Stadtvertretung weist den Einspruch des Einspruchsführers, Herrn Uwe Wandel, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Philipp Groteloh, vom 28.09.2016 gegen die Gültigkeit der Stichwahl des Bürgermeisters vom 18.09.2016 zurück.
Variante 2: Die Stadtvertretung überträgt die Vorbereitung ihrer Beschlussfassung gemäß § 36 Absatz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) einem heute zu wählenden Wahlprüfungsausschuss.
Die Stadtvertretung Grevesmühlen wählt folgende fünf Mitglieder in den Wahlprüfungsausschuss:
1. Frau / Herrn …………………………………………………
2. Frau / Herrn …………………………………………………
3. Frau / Herrn …………………………………………………
4. Frau / Herrn …………………………………………………
5. Frau / Herrn …………………………………………………
Der Wahlprüfungsausschuss wird aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung Grevesmühlen am 12.12.2016 den Sachverhalt des vorliegenden Einspruchs zu prüfen, so dass ein Beschluss zum Einspruch gefasst werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 28.09.2016 ist bei der Stadtwahlleitung am 29.09.2016 der Einspruch des Herrn Uwe Wandel, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Philipp Groteloh, gegen die Gültigkeit der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Grevesmühlen vom 18.09.2016 eingegangen.
Unter Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 39 Absatz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) strebte die Stadtwahlleitung daraufhin eine Aufklärung an und prüfte den Sachverhalt durch Einsichtnahme in die Niederschriften und Übermittlungsprotokolle der Wahlvorstände sowie eine Anhörung des im Einspruch konkret benannten Wahlvorstands. Das Ergebnis dieser Sachverhaltsaufklärung ist der anliegenden Stellungnahme der Stadtwahlleitung zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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125 kB
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538,5 kB
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