Vorlage öffentlich - VO/09GV/2016-175

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort fasst den Beschluss zur Aufstellung der Satzung der Gemeinde Testorf-Steinfort über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Testorf-Steinfort im südwestlichen Ortsbereich.
  2. Der Geltungsbereich wird begrenzt:
    • im Norden durch die vorhandene Straße,
    • im Osten durch vorhandene Bebauung,
    • im Süden durch Flächen für die Landwirtschaft,
    • im Westen durch den vorhandenen Teich.

Der Geltungsbereich der Satzung ist als Anlage dem Beschluss beigefügt.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung für eine straßenbegleitende Bebauung im Ortsteil Testorf-Steinfort.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt: 

Die Gemeinde Testorf-Steinfort verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan.

Darüber hinaus verfügt die Gemeinde Testorf-Steinfort über einen rechtskräftigen Bebauungsplan in der Ortslage Testorf-Steinfort.

 

Für die Möglichkeiten der Ausnutzung und Bebauung der Grundstücke 347 und 348 besteht rechtliche Unsicherheit. Hierzu möchte die Gemeinde durch Erstellung einer Satzung Rechtsklarheit schaffen und Voraussetzungen für die Neubebauung eindeutig regeln. Deshalb wird der Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung in Testorf-Steinfort für die Flurstücke 347 und 348 gefasst.

 

Die zukünftige Bebauung soll sich dann nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB regeln.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Beschluss erzeugt keine unmittelbare Zahlungsverpflichtung. In Folge dessen sind erhebliche Auszahlungen zu erwarten, die nicht im Haushalt abgebildet sind.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...